Wasserrettung
Die Wasserwacht verfolgt, neben vielen anderen, vorrangig folgende Ziele:
- Verhinderung des Ertrinkungstodes
- Durchführung der damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen
- Erhöhung der Sicherheit beim Baden und Wassersport
Die Durchführung des Wasserrettungsdienstes überträgt der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung unter anderem der Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz (Art. 18 BayRDG). Um dieser Aufgabe gerecht zu werden bildet die Wasserwacht unter anderem Schnelleinsatzgruppen Wasserrettungsdienst. Schnelleinsatzgruppen (SEG) sind mobile Einsatzkomponenten innerhalb von BRK-Kreisverbänden. Hier arbeiten Wasserretter, Rettungstaucher und Motorbootführer zusammen.
Besondere Bedeutung für diese SEG haben:
- Ihre schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft
- Ihre Mobilität
- Die Vielseitigkeit ihres Leistungspotentials
Die Schnelleinsatzgruppe führt folgende Aufgaben durch:
- Rettung von Personen aus besonderen Gefahrensituationen in und an Gewässern
- Einsatz bei Großschadensereignissen und Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Bergung von Gütern, die eine Gefährdung darstellen
- Hilfe in Notfällen, zu deren Bewältigung Personal, Sonderfahrzeuge und Sondergeräte der Wasserrettung eingesetzt werden
Die für die Besetzung der SEG vorgesehenen Einsatzkräfte müssen die Ausbildung nach den geltenden Vorschriften der Wasserwacht Bayern nachweisen. Eine SEG wird grundsätzlich mit 5 Wasserrettern besetzt, davon ein Einsatzleiter SEG, sowie Bootsführer und Rettungstaucher. Im Einzelfall kann von der vorgenannten Zusammensetzung abgewichen werden. Das eingesetzte Personal hat mindestens die Ausbildung zum Wasserretter, der Einsatzleiter SEG die Ausbildung SEG-Leiter im Wasserrettungsdienst.
Die Einweisung in Gerätschafen der SEG erfolgt nach den Anweisungen des Herstellers. Ebenso erfolgt eine Einweisung in den Einsatzraum. Das vorgesehene Personal sowie die einsatztaktisch wichtigen Gerätschaften sind in einem Alarmplan erfasst. Dieser wird vom zuständigen Technischen Leiter regelmäßig auf den aktuellsten Stand gebracht.
Die Kreiswasserwacht stellt die Erreichbarkeit und Einsatzfähigkeit der SEG sicher. Die Erreichbarkeit ist mit Funkmeldeempfänger bzw. zusätzlich durch SMS-Alarmierung sichergestellt. Eine Alarmierung der SEG erfolgt über die zuständige Integrierte Leitstelle durch Auslösung der Meldeempfängerschleife. Die Stationierung ist so festgelegt, dass die Einsatzorte in der Regel innerhalb einer angemessenen Fahrzeit erreicht werden können.
Der Freistaat Bayern erstattet die notwendigen Kosten für Gerätschaften im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Darüber hinaus werden diverse Gerätschaften aus Eigenleistung der Ortsgruppe finanziert.